1. Vertragsgegenstand
Gegenstand sind Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Optimierung operativer Prozesse in Produktion und Dienstleistungen. Wir schulden eine fachgerechte Leistungserbringung gemäß § 611 BGB; ein bestimmter Erfolg ist – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – nicht geschuldet.
2. Angebot, Beauftragung, Rangfolge
- Unsere Angebote/SOWs sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht anders angegeben.
- Rangfolge: Individuelle Vereinbarung/SOW > Angebot > diese AGB > Einkaufsbedingungen des Kunden.
- Änderungen/Erweiterungen bedürfen der Schriftform (Change Request).
3. Leistungen & Mitwirkung
- Wir erbringen Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter/Unterauftragnehmer. Einsatz von Subunternehmern nur bei gleichwertiger Qualifikation und Vertraulichkeitsbindung.
- Der Kunde stellt rechtzeitig notwendige Informationen, Ansprechpartner, Zugänge und Entscheidungen bereit.
- Termine verschieben sich angemessen, wenn Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt werden.
4. Vergütung & Nebenkosten
- Paketpreise gemäß Angebot; Zeit & Material nach Tagessätzen mit Nachweis.
- Nebenkosten (Reise/Spesen, Lizenzen) werden gegen Beleg berechnet.
- Zahlungsziel 14 Kalendertage netto; Verzug gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
5. Abnahme & Mängel
- Abnahme von Deliverables (z. B. Maßnahmenkatalog, Linienbalance, Schulungsunterlagen) erfolgt förmlich oder konkludent durch produktive Nutzung.
- Bei Mängeln hat Taktpfad das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt sie fehl, stehen gesetzliche Rechte zu.
6. Vertraulichkeit & Datenschutz
- Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich; Ausnahmen bestehen für gesetzliche Pflichten.
- Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO wird – falls einschlägig – in einer separaten Vereinbarung geregelt.
7. Rechte an Arbeitsergebnissen
- Der Kunde erhält ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an von Taktpfad erstellten Arbeitsergebnissen für interne Zwecke.
- Vorbestehende Rechte/Methoden von Taktpfad bleiben unser Eigentum; der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit für die Zweckverfolgung erforderlich.
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt.
9. Gewährleistung
Für Beratungsleistungen gilt das Dienstvertragsrecht. Für etwaige werkvertragliche Elemente (z. B. spezifische Software-Artefakte) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Angebot als Werkleistung bezeichnet.
10. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet; Termine verschieben sich angemessen.
11. Nichtabwerbung
Die Parteien verpflichten sich, während der Projektlaufzeit und 12 Monate danach keine unmittelbar beteiligten Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben. Ausnahmen nur mit schriftlicher Zustimmung.
12. Laufzeit, Kündigung
- Pakete laufen bis zur Erfüllung des definierten Umfangs. Ordentliche Kündigung vor Start gemäß Rückerstattungsrichtlinie.
- Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Export-/Compliance-Vorschriften
Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte nicht gegen Export-, Sanktions- oder Compliance-Vorschriften verstoßen. Taktpfad führt keine Tätigkeiten aus, die gesetzlichen oder betrieblichen Sicherheitsanforderungen widersprechen.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand – soweit zulässig – Berlin.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
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